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Altfahrzeugverordnung

Näheres zur Zertifizierung gemäß Altfahrzeugverordnung

Die „Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)“ in der jeweils aktuellen Fassung bestimmt u. a., dass sich Betreiber von

  • Annahmestellen,

  • Rücknahmestellen,

  • Demontagebetrieben,

  • Schredderanlagen und

  • Anlagen zur weiteren Verwertung von Altfahrzeugen,

regelmäßig einer Betriebsprüfung bzw. -kontrolle unterziehen müssen. Die Prüfung erstreckt sich darauf, dass die Betriebe die Anforderungen an eine umweltverträgliche Behandlung, eine ordnungsgemäße Verwertung und eine gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Altfahrzeugen erfüllen. Darüber wird vom vereidigten Sachverständigen der SMU GmbH eine Bescheinigung ausgestellt. Ohne eine solche Bescheinigung darf ein Betrieb in keiner der vorgenannten Betriebsformen tätig werden.

Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den Punkt 3.2.1.1 des Anhangs der AltfahrzeugV verwiesen, in welchem eindeutig das Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (oder der nach § 67 BImSchG erforderlichen Anzeigen) und das Einhalten einschlägiger rechtlicher Regelungen, insbesondere zum Umwelt- und Arbeitsschutz gefordert wird.

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